AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von DoraVision.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 DoraVision (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Agentur und dem Kunden, der Unternehmer im Sinne des UGB ist (B2B). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang bei ihm freizugeben.
2.3 Die Agentur ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Agentur (kein direktes Vertragsverhältnis zum Kunden).
2.4 Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Rohdaten und Projektdateien nach einer Frist von 6 Monaten ab Lieferung zu löschen. Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht besteht nicht, sofern nicht anders vereinbart.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
3.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm beigestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) frei von Rechten Dritter sind und hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
4. Termine & Abnahme
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Ereignisse höherer Gewalt, fehlende Zuarbeit des Kunden), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses.
4.3 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung schriftlich Mängel rügt (Abnahmefiktion).
4.4 Die Gefahr (Risiko des zufälligen Untergangs, Datenverlust bei Übertragung) geht mit der Absendung der Daten bzw. der Bereitstellung des Download-Links auf den Kunden über.
5. Urheberrecht & Nutzungsrechte
5.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden.
5.2 Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck (in der Regel Werknutzungsbewilligung). Mangels anderer Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen.
Wichtig: Die Herausgabe von „offenen Dateien“ (Rohdaten, Arbeitsdateien) ist nicht geschuldet. Wünscht der Kunde diese, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
5.3 Änderungen und Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
6. Kennzeichnung & Eigenwerbung
6.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
6.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
7. Honorar & Zahlung
7.1 Das Honorar ist gemäß dem vertraglich vereinbarten Zahlungsplan zur Zahlung fällig. Sofern kein Zahlungsplan vereinbart wurde, ist das Honorar sofort nach Rechnungserhalt fällig. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
7.2 Reisekosten, Spesen und Barauslagen sind, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich zum Honorar nach tatsächlichem Aufwand zu vergüten.
7.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
7.3 Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren und Rechte (Nutzungsrechte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher entstandener Forderungen Eigentum der Agentur.
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
7.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
8. Gewährleistung & Haftung
8.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung/Leistung. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen.
8.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.
8.3 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen (z.B. Wettbewerbsrecht, Markenrecht).
8.4 Die Agentur haftet nicht für Datenverluste beim Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Datensicherung (Backups) seiner Daten und Unterlagen zu sorgen.
8.5 Die Haftung der Agentur ist in jedem Fall mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8.6 IT-Sicherheit: Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Cyber-Attacken, Hackerangriffe, Ransomware, Datenlecks oder sonstige kriminelle Zugriffe Dritter auf die IT-Systeme entstehen, sofern die Agentur die marktüblichen Sicherheitsstandards eingehalten hat.
8.7 Die Agentur haftet nicht für Funktionsbeeinträchtigungen, die auf Änderungen der Betriebssysteme, Browser, oder Einstellungen von Drittplattformen (z.B. Facebook, Google, Instagram) nach Ablieferung zurückzuführen sind.
9. Loyalität & Abwerbeverbot
9.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter oder von der Agentur zur Auftragserfüllung herangezogene Dritte (Freelancer, Subunternehmer) während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 12 Monate danach direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne Einschaltung der Agentur zu beauftragen. Bei Verstoß ist eine Pönale in Höhe eines Jahresbruttogehalts des betroffenen Mitarbeiters bzw. des Auftragswerts fällig.
10. Stornierung & Rücktritt
10.1 Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. Ist die Agentur mit einem Rücktritt einverstanden, hat sie das Recht, eine Stornogebühr zu verrechnen:
- a) Stornierung bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars.
- b) Stornierung ab 3 Tage vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars.
10.2 Zusätzlich sind der Agentur alle bis dahin angefallenen Fremdkosten (z.B. Hotelbuchungen, Equipment-Miete) voll zu ersetzen.
11. Geheimhaltung
11.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
12. Vorzeitige Auflösung
12.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung des Honorars, verstößt;
- c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
12.2 Im Falle einer berechtigten vorzeitigen Auflösung durch die Agentur behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand ist Wien.
13.3 Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen an die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.